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   VG München, 19.05.2020 - M 25 S 20.1456, M 25 K 20.1286   

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VG München, 19.05.2020 - M 25 S 20.1456, M 25 K 20.1286 (https://dejure.org/2020,13871)
VG München, Entscheidung vom 19.05.2020 - M 25 S 20.1456, M 25 K 20.1286 (https://dejure.org/2020,13871)
VG München, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - M 25 S 20.1456, M 25 K 20.1286 (https://dejure.org/2020,13871)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § 93, § 166; AufenthG § 19c, § 81 Abs. 1; BeschV § 9; Europa-Mittelmeer-Abkommen/Marokko Art. 64; AufenthG § 31; BayVwZVG Art. 21a
    Aufenthalt zur Zwecke der Erwerbstätigkeit

  • rewis.io

    Aufenthalt zur Zwecke der Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung;

    Auszug aus VG München, 19.05.2020 - M 25 S 20.1456
    Etwas Anderes würde ausnahmsweise dann gelten, wenn der Aufnahmemitgliedstaat dem marokkanischen Arbeitnehmer in Bezug auf die Ausübung einer Beschäftigung weitergehende Rechte als in Bezug auf den Aufenthalt verliehen hätte (EuGH U.v. 2.3.1999 - Rs. C-416 -96 EL Yassini- beckonline Rn.64; BVerwG U.v. 1.7.03 - 1 C 18/02 - beckonline).

    Eine solche widerspräche auch der Systematik des bundesdeutschen Aufenthaltsrechts, wonach eine unbefristet erteilte Arbeitsgenehmigung keine unabhängigen weitergehenden Rechte als die Aufenthaltserlaubnis selbst vermittelt (vgl. BVerwG U.v. 1.7.03 - 1 C 18/02 - beckonline).

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17

    Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären

    Auszug aus VG München, 19.05.2020 - M 25 S 20.1456
    Hierfür genügt nicht der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die kraft Gesetzes zur Ausübung jedweder Beschäftigung berechtigt, sondern nach Sinn und Zweck der Vorschrift ist eine Aufenthaltserlaubnis "mit einer Arbeitsmarktzulassung" (z.B. Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit nach § 18 ff AufenthG) erforderlich (vgl. BVerwG U.v. 21.8.2018 - 1 C 22.17 - beckonline Rn. 24, 25).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus VG München, 19.05.2020 - M 25 S 20.1456
    Eine besondere Härte liegt nur dann vor, wenn sie sich (zumindest mittelbar) auf die Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft zurückführen lässt (vgl. BVerwG, U.v. 9.6. 2009 - 1 C 11/08, BayVGH B.v. 14.6.2016 -10 CS 16.638) und den Ehegatten die Rückkehr ungleich härter trifft, als andere Ausländer, die nach kurzen Aufenthaltszeiten Deutschland verlassen müssen.
  • EuGH, 14.12.2006 - C-97/05

    Gattoussi - Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesischer Arbeitnehmer, der die

    Auszug aus VG München, 19.05.2020 - M 25 S 20.1456
    Nach der Rechtsprechung des EuGH kann ein Mitgliedstaat die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis eines marokkanischen Staatsangehörigen, dem er die Einreise und die Aufnahmen einer Beschäftigung erlaubt hatte, ablehnen, wenn der ursprüngliche Grund für die Gewährung des Aufenthaltsrechts bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis nicht mehr besteht (EuGH U.v. 2.3.1999 - Rs. C-416- 96 EL Yassini - beckonline Rn.62, 67 im Fall ging es um eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; U.v. 14.12.2006 - C-97/05 Gattousi - juris).
  • VGH Bayern, 14.06.2016 - 10 CS 16.638

    Rückkehrverpflichtung wegen Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VG München, 19.05.2020 - M 25 S 20.1456
    Eine besondere Härte liegt nur dann vor, wenn sie sich (zumindest mittelbar) auf die Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft zurückführen lässt (vgl. BVerwG, U.v. 9.6. 2009 - 1 C 11/08, BayVGH B.v. 14.6.2016 -10 CS 16.638) und den Ehegatten die Rückkehr ungleich härter trifft, als andere Ausländer, die nach kurzen Aufenthaltszeiten Deutschland verlassen müssen.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2022 - 11 S 1085/21

    Klärung des Begriff Aufenthaltserlaubnis ist schwierige Rechtsfrage

    Der mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgenommene Paradigmenwechsel habe sich daher auf die Rechtsstellung der Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen zum Familiennachzug nicht ausgewirkt (Sächs. OVG, Beschluss vom 03.03.2021 - 3 B 20/21 - juris Rn. 12; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 23.08.2021 - 11 L 609/21 - juris Rn. 31 ff.; VG Leipzig, Beschluss vom 13.01.2021 - 3 L 581/20 - juris Rn. 27; VG München, Beschluss vom 19.05.2020 - M 25 S 20.1456 u.a. - juris Rn. 29; in diesem Sinne wohl auch Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 19c Rn. 5).
  • VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 22.223

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug, Aufhebung der ehelichen

    Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits vom 26. Februar 1996 (ABlEG Nr. L 70/2000 S. 2.ff, im Folgenden: Europa-Mittelmeer-Abkommen/Marokko) sieht keinen solchen Zulassungsanspruch vor (vgl. VG München, B.v. 19.5.2020 - M 25 S 20.1456 - juris Rn. 30).

    Eine solche widerspräche auch der Systematik des bundesdeutschen Aufenthaltsrechts, wonach eine Beschäftigungserlaubnis auf den Aufenthalt bezogen keine unabhängigen weitergehenden Rechte als die Aufenthaltserlaubnis selbst vermittelt (vgl. BVerwG, U.v. 1.7.2003 - 1 C 18.02 - beckonline; VG München, B.v. 19.5.2020 - M 25 S 20.1456 - juris Rn. 31).

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